Umfrage zur Umbereifung von nicht EU Maschinen, die tatsächliche Gesetzeslage.

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 12.04. Krefeld

Treffen: int. Jahrestreffen 2025 26. - 29.06. Int. KLE-Treffen 2025 i.V.

  • Ja, hallo erstmal...

    Also, in Anbetracht divergierender Ansichten und Interpretationen zum "neuen" Reifengesetz ab 2025
    habe ich vor ein paar Tagen in Freiburg beim TÜV Süd angerufen und dort sagte man mir, dass künftig alle alten Motorräder mit nationaler Zulassung nach EU Standard behandelt werden.
    Vier meiner angemeldeten Mopppeds haben mehrere Reifen von verschiedenen Herstellern im Fahrzeugschein eingetragen, das meiste Gelumpe wird aber längst nicht mehr hergestellt.
    Laut dem TÜVer werden diese Angaben ab 2025 nur noch als "Empfehlung" gesehen und sind als solche "nicht unbedingt" bindend.
    Das neue Gesetz mit Einzelabnahme gilt demach nur für Ausnahmen und zwar für Moppeds, die den Typ, den Durchmesser, Querschnitt oder die Größe des Reifens nach Herstellerfreigabe verändert haben. Manche Hersteller haben nämlich auch breitere Reifen als die eingetragenen freigegeben.
    Werden die im Schein eingetragenenen Größen eingehalten, reicht es nach-wie vor, zum TÜV-Termin die vom Hersteller angebotene Freigabe mitzubringen.
    Heute war ich zusätzlich noch persönlich beim TÜV Süd in Müllheim und dort sagte man mir unabhängig das gleiche wie in Freiburg.
    Auch die Reifen24 bestätigt das auf ihrer Webseite.

    Darti hat allerdings neulich sowohl beim TÜV als auch bei der DEKRA das Gegenteil erfahren und zwar dass 130€ hingeblättert werden müssen,
    um die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen, obwohl Typ und Größe überein stimmten...

    Ruft bitte ALLE mal bei eurem TÜV an und fragt, was nun tatsächlich Sache ist.
    Oder vielleicht kennt jemand einen Kostümierten aus der Rennleitung, der das aufklären kann.

    Das Thema geht mir langsam gehörig auf den Sack, lasst uns bitte endlich Licht ins Dunkle bringen.
    Gruß :hi:

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

  • Das mit den original Reifengrößen und der Bescheinigung vom Reifenhersteller wurde mir letztes Jahr bei der HU der GPZ900 vom Dekra-Prüfer auch gesagt. Er hat mir sogar die Bescheinigung ausgedruckt.

    Das war ein Prüfer der höher Kompetenzen betreffs Eintragungen hat und quasi alles eintragen darf. Also jemand der wahrscheinlich etwas mehr weiß, aber die Reifenarie sollte eigentlich JEDER Prüfer kennen.

    Gruß Micha

    Die Summe der Probleme ist immer gleich.

  • In der aktuellen Motorrad steht vom TÜV die Äußerung, daß die empfehlen die Reifenbindung austragen zu lassen. Einfacher wäre natürlich wenn sie wie im 1. BEITRAG beschrieben vorgehen, müßten dann halt nur noch alle wissen die das kontrollieren, denn Gesetz ist nun mal Gesetzt.

    In einem älteren Beitrag zu dem Thema hatte mal einer die Herstellerbescheinigung hier eingestellt. Bei der KLE steht nur drin, daß es Reifen mit Luft sind sollten, mehr nicht!

    TWIN500 Stützpunkt  Werkstatt Unterstellmöglichkeit Motorradtransport Ersatzteile Übernachtungsmöglichkeit Tel.Nr. auf Anfrage per PN

  • Hallo Leute,
    es ging im Januar das Gerücht um, dass eine Petition existieren soll, die dazu führen sollte, dass das Reifenfabrikatsscheißdreckgesetzt im Frühjahr wieder rückgängig gemacht werden wird ?!
    Hat jemand Neuigkeiten dazu ?
    Ich finde im Netz nix entsprechendes mehr.
    Wenn der deutsche TÜV mal einen Bottich geöffnet hat, inden er seinen Allerwertesten entleeren kann,
    wird er sicher keinen Deckel mehr drauf machen! :emojiSmiley-90:

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

  • Mir egal ich habs ausgetragen.

    ...das beantwortet ja nicht wirklich meine Frage...

    Ich habe 2xKLE angemeldet, die betroffen sind und weiter 2xTDM 850.
    Da lohnt sich die Frage nach der Abschaffung dieser neuerlichen Wegelagerei schon.

    ...ja dann melde doch einfach ein paar ab...NEIN !

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

  • Ich habe 2xKLE angemeldet, die betroffen sind und weiter 2xTDM 850.

    4 Mal Einzelabnahme a (ich hab bei der TDM 118 € gezahlt) das läppert sich ganz schön ;kotzen;


    Ich hab leider auch nichts neues gelesen

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Moin,

    als ich mit der KLE zum TÜV war, hat man meinem Freund gesagt, ich sollte noch etwas abwarten weil das Verfahren noch einfacher wird. Was immer das heißt??!!

    Gruß Volker 👋

    Wir können nicht verhindern, dass wir älter werden-

    aber wir können verhindern, dass wir uns dabei langweilen!

  • War letztens beim TÜV, der hat mir folgendes erzählt und bei mir keinen Ärger gemacht weil nur die Reifengröße eingetragen sind.

    Die Reifenbindung bei Motorrädern wurde in Deutschland im Jahr 2025 geändert. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für Motorräder mit EU-Typgenehmigung (das sind in der Regel Modelle ab 2000) keine Reifenmarken- oder Profilbindung mehr besteht, solange die Reifengröße, Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex des originalen Reifens eingehalten werden.

    Was ist die Reifenbindung?

    Die Reifenbindung besagt, dass ein bestimmter Reifenhersteller oder ein bestimmtes Profil für ein Motorrad vorgeschrieben ist, wie es in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) steht.

    Neuregelung (ab 2025):

    • Keine Reifenmarken- oder Profilbindung:

      Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung kann man nun Reifen anderer Hersteller und mit anderen Profilen montieren, solange die Größe und die Tragfähigkeit/Geschwindigkeitsindex gleich oder höher sind.

    • Freie Reifenwahl:

      Die Reifenwahl ist nun deutlich freier, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

    • Keine Herstellerbescheinigungen mehr:

      Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung sind keine Herstellerbescheinigungen mehr erforderlich.

    • Mischbereifung:

      Mischbereifung ist grundsätzlich zulässig, sofern keine sicherheitsrelevanten Einschränkungen bestehen, z. B. unterschiedliche Reifengrößen vorne und hinten, wenn im Fahrzeugschein eine solche Mischbereifung erlaubt ist.


    Was ist bei älteren Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung?

    Bei älteren Motorrädern, die keine EU-Typgenehmigung haben, kann es immer noch eine Reifenbindung geben. In diesem Fall ist es ratsam, die Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren austragen zu lassen. Dazu ist ein Gutachten einer Prüforganisation erforderlich, welches dann bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) eingereicht werden muss.

    Wichtig:

    • Reifengröße:

      Die Reifengröße muss der im Fahrzeugschein (oder in der Zulassungsbescheinigung) angegebenen entsprechen, oder es muss ein Gutachten vorhanden sein, das eine Abweichung zulässt.

    • Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex:

      Die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex des neuen Reifens müssen mindestens gleich oder höher als die im Fahrzeugschein angegebenen sein.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Neuregelung der Reifenbindung erleichtert die Reifenwahl bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung deutlich. Für ältere Motorräder, die keine EU-Typgenehmigung haben, ist es ratsam, die Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren austragen zu lassen.


    Ich hoffe es hilft ein wenig weiter!?


    Gruß Didus

    Es geht alles, nur der Frosch der Hüpft!
    Es gibt kein Tier, für das man soviel macht, wie für die Katz!

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