Ja, hallo erstmal...
Also, in Anbetracht divergierender Ansichten und Interpretationen zum "neuen" Reifengesetz ab 2025
habe ich vor ein paar Tagen in Freiburg beim TÜV Süd angerufen und dort sagte man mir, dass künftig alle alten Motorräder mit nationaler Zulassung nach EU Standard behandelt werden.
Vier meiner angemeldeten Mopppeds haben mehrere Reifen von verschiedenen Herstellern im Fahrzeugschein eingetragen, das meiste Gelumpe wird aber längst nicht mehr hergestellt.
Laut dem TÜVer werden diese Angaben ab 2025 nur noch als "Empfehlung" gesehen und sind als solche "nicht unbedingt" bindend.
Das neue Gesetz mit Einzelabnahme gilt demach nur für Ausnahmen und zwar für Moppeds, die den Typ, den Durchmesser, Querschnitt oder die Größe des Reifens nach Herstellerfreigabe verändert haben. Manche Hersteller haben nämlich auch breitere Reifen als die eingetragenen freigegeben.
Werden die im Schein eingetragenenen Größen eingehalten, reicht es nach-wie vor, zum TÜV-Termin die vom Hersteller angebotene Freigabe mitzubringen.
Heute war ich zusätzlich noch persönlich beim TÜV Süd in Müllheim und dort sagte man mir unabhängig das gleiche wie in Freiburg.
Auch die Reifen24 bestätigt das auf ihrer Webseite.
Darti hat allerdings neulich sowohl beim TÜV als auch bei der DEKRA das Gegenteil erfahren und zwar dass 130€ hingeblättert werden müssen,
um die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen, obwohl Typ und Größe überein stimmten...
Ruft bitte ALLE mal bei eurem TÜV an und fragt, was nun tatsächlich Sache ist.
Oder vielleicht kennt jemand einen Kostümierten aus der Rennleitung, der das aufklären kann.
Das Thema geht mir langsam gehörig auf den Sack, lasst uns bitte endlich Licht ins Dunkle bringen.
Gruß
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
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Treffen: int. Jahrestreffen 2025 26. - 29.06. Int. KLE-Treffen 2025 i.V.
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