Umfrage zur Umbereifung von nicht EU Maschinen, die tatsächliche Gesetzeslage.

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 18.01. Moers

  • Ja, hallo erstmal...

    Also, in Anbetracht divergierender Ansichten und Interpretationen zum "neuen" Reifengesetz ab 2025
    habe ich vor ein paar Tagen in Freiburg beim TÜV Süd angerufen und dort sagte man mir, dass künftig alle alten Motorräder mit nationaler Zulassung nach EU Standard behandelt werden.
    Vier meiner angemeldeten Mopppeds haben mehrere Reifen von verschiedenen Herstellern im Fahrzeugschein eingetragen, das meiste Gelumpe wird aber längst nicht mehr hergestellt.
    Laut dem TÜVer werden diese Angaben ab 2025 nur noch als "Empfehlung" gesehen und sind als solche "nicht unbedingt" bindend.
    Das neue Gesetz mit Einzelabnahme gilt demach nur für Ausnahmen und zwar für Moppeds, die den Typ, den Durchmesser, Querschnitt oder die Größe des Reifens nach Herstellerfreigabe verändert haben. Manche Hersteller haben nämlich auch breitere Reifen als die eingetragenen freigegeben.
    Werden die im Schein eingetragenenen Größen eingehalten, reicht es nach-wie vor, zum TÜV-Termin die vom Hersteller angebotene Freigabe mitzubringen.
    Heute war ich zusätzlich noch persönlich beim TÜV Süd in Müllheim und dort sagte man mir unabhängig das gleiche wie in Freiburg.
    Auch die Reifen24 bestätigt das auf ihrer Webseite.

    Darti hat allerdings neulich sowohl beim TÜV als auch bei der DEKRA das Gegenteil erfahren und zwar dass 130€ hingeblättert werden müssen,
    um die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen, obwohl Typ und Größe überein stimmten...

    Ruft bitte ALLE mal bei eurem TÜV an und fragt, was nun tatsächlich Sache ist.
    Oder vielleicht kennt jemand einen Kostümierten aus der Rennleitung, der das aufklären kann.

    Das Thema geht mir langsam gehörig auf den Sack, lasst uns bitte endlich Licht ins Dunkle bringen.
    Gruß :hi:

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

  • Das mit den original Reifengrößen und der Bescheinigung vom Reifenhersteller wurde mir letztes Jahr bei der HU der GPZ900 vom Dekra-Prüfer auch gesagt. Er hat mir sogar die Bescheinigung ausgedruckt.

    Das war ein Prüfer der höher Kompetenzen betreffs Eintragungen hat und quasi alles eintragen darf. Also jemand der wahrscheinlich etwas mehr weiß, aber die Reifenarie sollte eigentlich JEDER Prüfer kennen.

    Gruß Micha

    Die Summe der Probleme ist immer gleich.

  • In der aktuellen Motorrad steht vom TÜV die Äußerung, daß die empfehlen die Reifenbindung austragen zu lassen. Einfacher wäre natürlich wenn sie wie im 1. BEITRAG beschrieben vorgehen, müßten dann halt nur noch alle wissen die das kontrollieren, denn Gesetz ist nun mal Gesetzt.

    In einem älteren Beitrag zu dem Thema hatte mal einer die Herstellerbescheinigung hier eingestellt. Bei der KLE steht nur drin, daß es Reifen mit Luft sind sollten, mehr nicht!

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