In meinem Fahrzeugschein ist, wie bei vielen anderen auch, der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" zu finden. Die Betriebserlaubnis bezieht das Fahrerhandbuch mit ein. Dort sind nur eine Handvoll Reifen verzeichnet von denen einige schon nicht mehr hergestellt werden. Ich würde gern den TKC 80 "LEGAL" fahren. Dafür brauch es zumindest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung entweder vom Motorradhersteller oder vom Reifenhersteller.
Gestern habe ich beide angeschrieben ob der TKC 80 wohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen könnte.
Heute die lapidare Antwort von Kawasaki:
Zitat:
als Anhang übersenden wir Ihnen eine Übersicht über die durch unser Haus freigegeben Reifenpaarungen. Weitere Freigabe stehen uns nicht zur Verfügung und können durch unser Haus auch nicht mehr ausgestellt werden. Möglicherweise gibt es über die Reifenhersteller direkt noch alternative Freigaben.
Im Anhang hatte ich dann die Liste von der Kawasaki Website.
Conti hat keine direkte E-Mail Adresse auf der Homepage hinterlegt also erst mal Telefon. So habe ich erfahren das Conti mitlerweile für Motorradreifen eine Hotline eingerichtet hat. Gut, 0800-... egal, angerufen. Dort hatte ich einen sehr netten Mitarbeiter Herrn B. dran. Der hat mir eröffnet das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die KLE nicht geplant ist. Zum einen wird die nicht mehr gebaut, zum anderen sei ich der erste der nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Möp fragen würde. Erst ab einem Absatz von ca. 500 Paar Reifen würden sich Fahrversuche lohnen. Ein weiteres Problem wäre ein so "altes" Motorrad zu mieten weil keine Vermietung dies mehr anbietet.
Spontan habe ich dann meines Angeboten.
Herr B. hat sich sicher einen gefeixt mir aber versprochen sich des Themas anzunehemen. Es gäbe wohl möglichkeiten aufgrund der Reifendimensionen etc. pp. könnte aber vier Wochen dauern.
Was soll ich sagen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte ich heute in der E-Mail.
Das gibt mal ein dickes Sternchen für Conti.
Gruß
Frank