Ich habe seit ca. 10 Jahren Munitionskisten an meinen Seitengepäckträgern angeschraubt. Immer wieder liest man, daß das eigentlich nicht rechtens ist, da sie ohne Werkzeug abnehmbar sein müssen.
Jetzt habe ich aber bei der HU noch nie Probleme gehabt.
In einem anderen Forum habe ich jetzt mal nachgefragt bei einem der sich damit recht gut auskennt. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen auch hier. Ich zitiere ihn:
Letztendlich stellt sich die Frage, ob die verschraubten Koffer weiterhin als Ladung gelten (dann eintragungsfrei wenn schmaler als 2,55m) oder ob sie zum Bestandteil des Fahrzeuges werden (dann wegen Änderung der seitlichen Abmessungen eintragungspflichtige Veränderung des Fahrzeuges). Weiterhin gilt es bei Veränderung der hinteren Blinker (Lage) ob die notwendige Sichtbarkeit nach ECE weiterhin erhalten bleibt. Hersteller von Koffern die verschraubt werden weisen oftmals nicht auf die Tücken des Objekts hin. Es könnte bereits kritisch werden wenn z.B. Schrauben mit einem 13mm Schraubenkopf verbaut werden, da diese Größe nicht zum Bordwerkzeug der Vara gehört.
Es bedarf dazu aber der Unterstützung durch einen erbsenzählenden Prüfer....
Als Ladung gelten Koffer wenn sie ohne Werkzeug oder mit dem (Fahrzeug)üblichen Bordwerkzeug demontiert werden können.