Ist der Metzeler Tourance für die KLE noch erlaubt

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Moin, ihr Lieben, ich bins mal wieder !

    Der Tourance ist eigentlich der Stammschlappen auf meiner KLE 500 von 92.
    Samstag habe ich einen vorderen Gummihuf, den Tourance Front 90/90-21 (54S), im Netz bestellt.
    Später habe ich noch in einem anderen Onlineshop recherchiert und da steht, dass die Tourance Kombi ab 2020 nicht mehr erlaubt sei.
    Es gibt zwar ein Freigabeblatt, für den Tourance, doch das ist natürlich vor 2020 entstanden.
    Sowohl mein liefernder Onlineshop, als auch der Schlappenmonteur (allerdings´n Suzuki-Laden), sehen keine Probleme mit diesen Gummis...

    Was soll ich jetzt tun, außer mir ständig die Hände zu desinfizieren ?
    ...zurückschicken oder nicht ?!
    Vielleicht hat von euch einer einem Plan.

    Danke im Voraus, Manuel

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

  • Hast du die original Reifengröße drauf?
    Irgendeine Reifenbindung eingetragen?
    Bei der originalen Reifengröße denke ich das passt so, aber bei unserer Gesetzgebung könnte Denken auf fehlen :hmm:

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Ist doch gerade so´n Aufruhr, weil die Freigaben der Hersteller nicht mehr gültig sein sollen.
    Ich war mit der KLE auch erst beim TÜV mit dem Metzeler Enduro 3, da hat keiner was gesagt.

    Ich bin da aber auch schmerzfrei, wenn die Reifen mal eine Freigabe hatten, die Größe passt,
    was will man mir dann anhängen, das ein paar Buchstaben und Zahlen in den Papieren fehlen?
    Ich glaube es geht doch um die Sicherheit, oder? Und die ist mit der Freigabe des Herstellers
    doch bestätigt.
    Gruß c-de-ville

    Die Summe der Probleme ist immer gleich.

  • Ich hab Reifenbindung auf den komischen Dunlop und war letzten August beim TÜV, hab da mal nachgefragt ob sie den K60 eintragen und den Dunlop austragen...
    Antwort: den Heidi eintragen sei Blödsinn, falls der mal nicht mehr hergestellt wird hab ich irgendwann 20 Reifen im Brief/Schein, Freigabe mitführen reicht völlig und den Dunlop dürfen sie mir nicht austragen, sonst machen sie sich strafbar :blink:

    Als falls sich mit den neuen Bestimmungen nicht geändert hat, müßte alles im grünen Bereich sein...

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Wenn Du die eingetragene Reifengröße fährst, bleiben die Freigaben weiter gültig. Das einzige was ich mir vorstellen kann- ich hab mal bei Mopedreifen.de geschaut- der Tourance hat eine Bezeichnung von: 130/80R17 65S TL Beim Motorrad steht das R vor der 17 für einen Radialreifen, und das wird der Grund sein für die Aussage. Original hat die KLEne Diagonalreifen, wurden und werden bei Motorrädern lange bzw. immer noch vebraut. Bei allen anderen Reifen steht vor der 17 kein R und da reicht die Freigabe. Ich habe allerdings noch keinen Prüfer erlebt, der sich daran aufgehangen hat, sehen die meisten wahrscheinlich nicht mal. Das wäre meine Erklärung- aber schau Dir doch mal das Video an was sie anbieten.

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    Einmal editiert, zuletzt von MikeTTR600 (10. März 2020 um 14:54)

  • ...ja, genau die Herrschaften bei mopedr ... .de, haben mich verunsichert.
    Das mit dem "R" habe ich nicht gerafft, jetzt verstehe ich aber worum es geht.

    Heute war ich den halben Tag unterwegs, von KÜS, über Dekra bis hin zu meinen speziellen Freunden vom Tüv Süd...den "Datensammlern"
    Vorher habe ich mit Pirelli gesprochen und dort hat man mir geraten, die Reifenanbindung entfernen zu lassen und nur die Reifengröße in den Papieren zu belassen...KÜS und Dekra konnten das nicht, da ihnen das geschulte Personal fehlte (waren aber sehr freundlkich und bemüht)
    Der TÜV Süd wusste letzendlich überhaupt nicht worum es ging, da die KLE ja eine nationale und keine EU Zulassung besitzt.
    Allerdings brachte ein Gespräch mit einem Kollegen dann die Einsicht, dass die Freigabe des Tourance, welche vorhanden ist, unter Berücksichtigung der originalen Reifengröße, ausreichend sei um die KLE damit legal zu besohlen !
    Also hat mir der Tüfikowskie die Freigabe kostenlos ausgedruckt und gesagt, ich müsse diese immer mitführen und einer Abnahme beim TÜV stünde auch nix im Weg.

    Entschuldigt die wahren Worte und rügt mich meiner Fäkalsprache halber aber der dämliche Sesselfurzer, der sich diesen halbgaren Mist vor Langeweile aus dem Arsch gezogen hat, sollte ihn mit samt seinem Finger wieder hinenschieben ! :assshaking:

    Gruß und 100+1 Dank, Manuel

    :fsk18: Mach watte wills, aber machet !

    (H₂S)

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