Dr650 foot pegs - kle500

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Die Frage ist ob da ein ABE für dabei ist

    Oder wird da keins gebraucht?

    Fußrasten. Das interessiert keine Sau.... Nur Dich wenn du abrutscht und Dir die Hacken aufschrabbst....

    .......aus dem lieblichen Taubertal

    Wenn es einfach nicht geht, geht es einfach nicht

  • Ihr macht euch zuviele Sorgen, an jedem benutzten Moped wird ein Kfz-Sachverständiger irgendwas finden, das nicht TÜV- oder Zulassungskonform ist. Wenn ein Bauteil nichts mit einem Unfallhergang zu tun hat müssen die schon gut argumentieren bzw. bietet das eine Angriffsfläche. Natürlich kann man wegen der erloschenen Betriebserlaubnis einen reingesemmelt bekommen.

    Ich überlege gerade ob an der GPZ, mit der meine Tochter einen Mercedes zerstört hat etwas nicht ganz akkurat war, mir fällt aber nichts ein. Die Maschine, die dabei einen Totalschaden erlitten hatte, wurde wohl vom Sachverständigen so durchgewunken, jedenfalls wurde der Unfall ohne Beanstandung abgewickelt.

    Gruß Micha

    Die Summe der Probleme ist immer gleich.

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Fussrasten (zumindest bis BJ XY) an sich keine ABE brauchen, nur wenn es um ne ganze Rastenanlage bzw den Träger geht. Schätze weil da Bremse und Schaltung mit reinspielen (und hab mir sagen lassen die brauch man ab und zu).

    Aber ja, fällt eh niemandem auf wenn's nicht gerade gold Eloxierte sind.

    Edit: Stimmt so wohl nicht, siehe unten.

    Aprilia RSV 1000 Tuono RP - Kawasaki ER-5 A

    Einmal editiert, zuletzt von andrean (17. Februar 2022 um 10:33)

  • Ich behaupte mal das, das keine originalen Fussrasten von der DR sind, die hab ich nämlich dran und die sehen definitiv anders aus

    Wadenbeißer DR.webp

    ich hatte zur Anfangszeit vor 3 Jahren als ich noch jung und unwissend war, aber mal kurz so billige Dinger aus Fernost dran.. billiger Aluguss und dazu noch schlecht verarbeitet mit Gräten an jeder Trennstelle, dazu musste ich noch kräftig zur Feile greifen bist sie mal gepasst haben :rolleyes: ich hab sie dann aber Recht schnell wieder abgebaut, auf der Enduro fährt man ja auch gerne mal stehend auf den Rasten und wenn das Alu bricht.. Ne, das Risiko ist es nicht Wert. :blackeye_1:

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Also

    §§ 30, 61 StVZOFußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.

    • die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
    • es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen (in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine „Eintragungspflicht“ aufgeführt.)

    Zitat: HU-Check und EU-Recht | Louis Motorrad - Bekleidung und Technik

    Ergänzung:

    Bis Euro 3 gibt es selten serienmäßig und des Öfteren zum Nachrüsten starre Rasten.

    Ab Euro 4 sind Klapp-Rasten Pflicht.

    Eine ABE/E-Nummer/Eintragung/etc. ist in allen Fällen Pflicht.

    Es ist egal, ob es sich um die Rasten selber oder eine ganze "Fußrastenanlage" handelt (also mit Halter/Aufnahme etc.)

    Wie schon oft geschrieben:

    Den TÜV interessiert sowas oft nicht, ich kenne TÜVler die würden mir die KLE auch ohne Aupuff durchwinken....

    Genauso wie zu laute Pötte und diverse andere Geschichten. Mal abgesehen davon, kann man sie auch vorher abbauen.

    Wichtig ist eher immer die mobile Kontrolle durch die Freundlichen und auf wen man dort dann entsprechend trifft.

    Es gibt diverse Teile, wo gerne drauf geschaut wird, auch wenn derjenige wenig Ahnung hat.

    Das sind meist: Fahrwerks relevante Teile (Bremshebel und Kupplungshebel sind hier sehr beliebt, Fußbremshebel, Trittbretter, Lenkerstangen, Lenkungsdämpfer, Reifen und Felgen,Schalthebel, Fußrasten), sowie Motorcharakteristik Teile (Auspuff, Luftfilter (besonders die "Pilze" fallen sehr auf), hinteres Ritzel,...)

    Also:

    JA man braucht ZWINGEND eine ABE, E-Nummer, Eintragung, etc.

    NEIN, den TÜV interessiert selten, die Freundlichen mal mehr, mal weniger.

    Dank den ganzen China/AliExpress/Alibaba - Bremshebeln, Kupplungshebeln, Fußrasten, etc. welche allesamt verboten sind, weil Sie unter starker Belastung in z.B.: einer Gefahrensituation brechen können, wird aber mittlerweile öfters mal ein Auge drauf geworfen. Die wissen schließlich auch, dass viele Leute gerne billig kaufen und heute sowas möglich ist.

    Ob das jetzt jemand interessiert oder nicht..., soweit die Sachlage. Wissen und tun muss jeder, wie er denkt.

    :drinks:

    3 Mal editiert, zuletzt von Deuin (17. Februar 2022 um 09:58)

  • Wenn sie klappbar sein müssen, dann kann ja keine zurückgelegte Fußrastenanlage eingetragen werden. Wird sie aber, ich hab eine an der 900R und wird auch heute noch eingetragen.

    Die Summe der Probleme ist immer gleich.

  • keine zurückgelegte Fußrastenanlage

    bei der zurückgelegten kann ich nicht mitreden, aber die vorverlegte von Choppern (bei mir die XV) müssen die Rasten klappbar sein, sogar Trittbretter müssen klappbar sein

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • .

    Ich behaupte mal das, das keine originalen Fussrasten von der DR sind, die hab ich nämlich dran und die sehen definitiv anders aus

    Wadenbeißer DR.webp

    ich hatte zur Anfangszeit vor 3 Jahren als ich noch jung und unwissend war, aber mal kurz so billige Dinger aus Fernost dran.. billiger Aluguss und dazu noch schlecht verarbeitet mit Gräten an jeder Trennstelle, dazu musste ich noch kräftig zur Feile greifen bist sie mal gepasst haben :rolleyes: ich hab sie dann aber Recht schnell wieder abgebaut, auf der Enduro fährt man ja auch gerne mal stehend auf den Rasten und wenn das Alu bricht.. Ne, das Risiko ist es nicht Wert. :blackeye_1:

    Your foot pegs are from previous dr650,

    mine are from 2006 dr650se

  • Wenn sie klappbar sein müssen, dann kann ja keine zurückgelegte Fußrastenanlage eingetragen werden. Wird sie aber, ich hab eine an der 900R und wird auch heute noch eingetragen.

    Ja ist korrekt so,

    hab mich mal schlauer gemacht (und oben ergänzt)

    Bis Euro 3 gibt es selten serienmäßig und des Öfteren zum Nachrüsten starre Rasten mit ABE/E-Nr./Eintragung.

    Ab Euro 4 sind Klapp-Rasten Pflicht, auch mit ABE/E-Nr./Eintragung.

    Die Möglichkeit starre Rasten zu montieren besteht bei älteren Motorrädern, ABE/E-Nr./Eintragung bleibt Pflicht.

    Also wenn jemand an einer älteren Chopper starre Rasten eintragen lassen möchte, kann er das tun. Muss ggf. den TÜVler drauf hinweisen, dass es für das jew. Model mit Euro1/2/3 erlaubt ist.

    Grüße

    :drinks:

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