Glaube persönlich jedoch nicht, dass du sie ohne gültigePlakette ummelden kannst.
...neee, haste falsch verstanden.
Ich will den Bock nicht ummelden sondern in Ruhe restaurieren
und nächstes Jahr zum TÜV gehen und dann anmelden.
Die Abmeldung macht der Vorbesitzer, er hat am 29.12. Audienz, bei den allerhöchstsystemrelevantesten Mitarbeitern/innen der Zulassungsstelle/in. Wie er das da regelt, ist seine Sache !
Sobald er die EN abgemeldet hat, schickt er mir die Papiere, via Einschreiben, so stehts zumindest im Vertrag, mit dem anwaltlichem Briefkopf, de Verkäufers.