Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Ich habe gerade im Newsletter von "Motorradonline" einen Artikel gefunden, der sicher für viele Interessant sein könnte...


    Zitat

    Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
    Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU

    Bei der HU sollen bestimmte Reifenfreigaben plötzlich nicht mehr gelten – TÜV und Dekra können Tausenden Motorrädern die Plakette verweigern.

    Quelle & weiterlesen: motorradonline.de vom 13.05.2019 -> Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU

  • Betrifft aber bisher anscheinend nur, wenn man eine andere Größe fährt als eingetragen ist- also z.B. anstatt 130er einen 140er. Die normalen Freigaben sind davon anscheinend nicht betroffen- gibt ja auch teilweise die Reifen (z.B. Michelin T66) nicht mehr, die bei alten Mopeds eingetragen sind.

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  • Habe ich auch nicht gesagt, wollte nur beruhigen- ist nicht so gravierend, wenn man die Größe nicht anders hat als original. Gab glaube ich mal welche, die hinten 140er fahren wollten? Für die ist das interessant.

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  • Also ich hab mir die BT45 (hinten 130, statt 120er) bei meiner GPZ (A-Modell) eintragen lassen, weil ich den Papierwust nicht mitführen wollte. Damit sollte das in trockenen Tüchern sein, wie ich das verstehe...

  • ometa:
    Was eingetragen ist, sollte davon nicht betroffen sein. ;)
    Es geht wohl eher darum was zu verändern, ´ne Freigabe dabei zu haben., aber ohne das der TüV das vorab gesehen, bzw. abgesegnet hat. ;)

  • Hier tut sich was- gerne mal dem Link folgen, da sind einige im Varaderoforum recht aktiv und beschäftigen sich ständig mit den neusten Vorschriften- anscheinend geht es wieder in Richtung alte Vorgaben. Aber ACHTUNG- es gibt Unterschiede, on Moped KBA- oder EU- Zulassung hat.

    WICHTIG - Reifenfreigaben

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  • mal wieder was neues: BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

    Hier mal "übersetzt" von einem Mitglied aus dem Varadero- Forum:

    "Ich habe eine finale Info zu dem Thema Reifen, BMVI und dem Arbeitskreis AKE erhalten.

    Gültig ist die Veröffentlichung des BMVI BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
    d.H. Varas mit Reifenbindung und nationaler Zulassung unterliegen auch weiterhin der Reifenbindung. Abweichende Reifentypen/hersteller müssen durch eine Abnahme eingetragen werden. Die Serviceinformationen (ehemals Reifenfreigaben) dienen den Sachverständigen als Arbeitsgrundlage

    Varas mit Reifenbindung und EU-Zulassung unterliegen nicht mehr einer Reifenbindung (Fall 1a). Eine Eintragung in die Papiere ist nicht mehr notwendig; das mitführen der Serviceinfo ist nicht notwendig.

    M+S Reifen mit Geschwindigkeitsaufkleber dürfen bei Motorrädern verwendet werden, auch wenn der Speedindex niedriger liegt

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    Varas mit EU-Zulassung dürfen auch einen Reifen einer anderen Bauart verwenden z.B. "B" anstelle von "R" wenn die übrigen Vorgaben (Ausnahme Speedindex) erfüllt werden. Eine Eintragung ist nicht notwendig.

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    Ergibt sich aus der ECE R75 (Motorradreifen)
    Bei M+S Reifen gibt es eine kleine Einschränkung, da sie nur für den "Gelegentlichen Gebrauch" gedacht sind..... :)
    Bei M+S Reifen gibt es eine kleine Einschränkung, da sie nur für den "Gelegentlichen Gebrauch" gedacht sind..... :)

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  • Das heißt z.B.:

    Varas mit EU-Zulassung dürfen auch einen Reifen einer anderen Bauart verwenden z.B. "B" anstelle von "R" wenn die übrigen Vorgaben (Ausnahme Speedindex) erfüllt werden. Eine Eintragung ist nicht notwendig.

    Wenn die KLEne eine EU- Zulassung hat (wahrscheinlich nur die neuen) kann man auch auf radiale Reifen umrüsten. Im Originalen hat unsere KLEne Diagonalreifen.

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  • Oh je, das bedeutet dann ja auch jedes mal erheblich Kosten wenn man mal einen anderen Reifen ausprobieren möchte und keine EU-Zulassung hat. Da gehe ich bei meiner 91er mal von aus. Jedes mal Eintragungskosten beim TÜV, und dann muss man ja eigentlich das Ganze noch in den Brief bei Straßenverkehrsamt eintragen lassen.

    Da bezahlst du deine Reifen quasi zwei mal.

    Das Leben ist zu kurz um nur ein Motorrad zu fahren :watoo:

  • Jedes mal Eintragungskosten beim TÜV, und dann muss man ja eigentlich das Ganze noch in den Brief bei Straßenverkehrsamt eintragen lassen.

    Soweit ich weiß trifft das nur bei abweichenden Größen zu :/ oder irre ich mich jetzt da :wacko1:

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Woran erkenne ich ob meine eine EU-Zulassung hat?

    Hallo mein Twin-Twin

    ist in dem vom Mike verlinkten Beitrag #9 ganz gut beschrieben

    Zitat


    Zulassungsbescheinigung im Feld "K" z.B. eine Nummer wie e1-92/61-00041/00*

    bei meiner 92'ger steht das E670* daher habe ich eine KBA ABE :rolleyes:

    Also einfach mal deinen Schein zu Hand nehmen und schauen was unter K drin steht ;) Brille nicht vergessen, das ist furchtbar klein geschrieben :patsch:

    bissi wahnsinnig bist du schon, oder.. liebevolle Beschreibung meiner Person 8)


    C9H13NO3

  • Also einfach mal deinen Schein zu Hand nehmen und schauen was unter K drin steht ;) Brille nicht vergessen, das ist furchtbar klein geschrieben

    Okay mein Twin-Twin habe ich Dank neuer Brille gefunden: e1-92/61-00074/04 steht in meiner Zulassuungsbescheinigung.

    Ob man dem trauen kann?

    Da steht auch unter D.2 LE500A

    Das Baujahr 2005 müsste doch wohl LE500B sein, oder:/

    Gruß
    Volker von der Ruhr

  • Habe gerade in den ABE`s der Zubehörteile von der Firma von TravelKLE nachgeschaut.

    Dort steht auch LE500A mir der e-Nummer dahinter. Und der Firma traue ich zu, dass sie Bescheid wissen:thumbup::thumbup:

    Gruß
    Volker von der Ruhr

  • Ende der 90er, Anfang der 2000er kamen die neuen EU- Zulassungen. Ist zwar eigentlich wieder alles Schwachsinn, daß dort UNterschiede gemacht werden, aber man kann es nicht ändern...

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