Abweichendes Querschnittsverhältnis - Reifengrößen

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

Treffen: int. Jahrestreffen 2024 27.-30.06.

  • Tach Gemeinde,


    ich habe da mal ein technisches Anliegen.


    Angenommen man braucht neue/andere Reifen.
    Wie verhält es sich mit der Zulassung, wenn man ein anderes Querschnittsverhältnis fahren will/muss.
    Folgender Reifen ist im Datenblatt erfasst (den brief kenne ich nicht - noch nicht :whistling: :(
    130/90-17
    ich würde aber eher zu einem 130/80-17 tendieren, da es eine größere Auswahl gibt.
    Weiterhin wäre das Kfz aus dem Jahr 1982.


    Gibt es Schwierigkeiten mit der Rennleitung bzw dem Inschenjör wegen dem reifenquerschnitt?


    Im Pkw-Bereich ist es mittlerweile kein Problem mehr zu variieren (z.B. 55er, 60er, 65er Querschnitt).
    Zumindest hatte ich noch keine.


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.


    Cheers
    Martin

    :watoo: Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. :watoo:
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


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  • Moin,
    die Reifenbreite (130) und der Querschnitt (90) sind in der Beteichnung 130/90 ins Verhältnis gesetzt.
    Die 9o gibt den Prozentsatz der Reifenhöhe zur 130 (Reifenbreite) an, also die Reifenhöhe entspricht 90% der Reifenbreite.


    Wenn man jetzt den Queschnitt ändert, verringert (80/70/60/55 usw.) sich der Abrollumfang des Reifens = die Strecke die das Rad bei einer Umdrehung zurück legt.
    Um den Abrollumfang gleich zu halten müssen immer Reifenbreite und Querschnitt geändert werden, z.B. auf 140/85.
    Es gibt einen geringen prozentualen Spielraum (Toleranz) in dem man sich dabei bewegen darf...frag dazu mal den Herr Dipl.Ing. :whistling:


    Aber, beim Motorrad ist alles anders als beim Auto...da wollen die immer Freigaben haben, oder man ist bereit teure Fahrversuche zu finanzieren :rolleyes:
    Andere Möglichkeit ist noch der "Emme-Tüv" ;)


    lg Frank

    :D KLE500 - für alle, die gerne im Dreck spielen, aber für Trial zu ungeschickt und für Motocross zu feige sind :D
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  • Danke Frank,


    die Reifenbreite (130) und der Querschnitt (90) sind in der Beteichnung 130/90 ins Verhältnis gesetzt.
    Die 9o gibt den Prozentsatz der Reifenhöhe zur 130 (Reifenbreite) an, also die Reifenhöhe entspricht 90% der Reifenbreite.


    Wenn man jetzt den Queschnitt ändert, verringert (80/70/60/55 usw.) sich der Abrollumfang des Reifens = die Strecke die das Rad bei einer Umdrehung zurück legt.
    Um den Abrollumfang gleich zu halten müssen immer Reifenbreite und Querschnitt geändert werden, z.B. auf 140/85.
    Es gibt einen geringen prozentualen Spielraum (Toleranz) in dem man sich dabei bewegen darf

    Das ist mir durchaus bewußt und bekannt.


    ...frag dazu mal den Herr Dipl.Ing.


    Werde ich wohl tun müssen.


    Aber, beim Motorrad ist alles anders als beim Auto...da wollen die immer Freigaben haben,..

    Das war auch wieder klar... :sarcastic:


    Andere Möglichkeit ist noch der "Emme-Tüv" ;)


    Das setzt Vergeßlichkeit vorraus. "Fahrzeugschein, Herr Wachtmeister, was ist das?"


    :D
    Mal sehen was ich rausbekomme.

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  • Wird sicher schwierig werden, da Du ja schon für jeden nicht eingetragenen Reifen ein Freigabe benötigst. Da drück ich Dir mal die Daumen, daß Du einen hoch motovierten Prüfer findest- wenn der das einträgt, haftet der ja auch dafür, daß das Fahrverhalten .......- schwierig schwierig.

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