Nicht immer gibt es Nutzungsausfall - vorallem beim Motorrad.
-> Urteil zum Nutzungsausfall - Motorräder: StVO, Zulassung und Gesetze - MOTORRAD online
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
Stammtische: KawasakiS NRW 15.03. Niederheide
Treffen: int. Jahrestreffen 2025 26. - 29.06. Int. KLE-Treffen 2025 i.V.
Nicht immer gibt es Nutzungsausfall - vorallem beim Motorrad.
-> Urteil zum Nutzungsausfall - Motorräder: StVO, Zulassung und Gesetze - MOTORRAD online
Nicht immer gibt es Nutzungsausfall - vorallem beim Motorrad.
-> Urteil zum Nutzungsausfall - Motorräder: StVO, Zulassung und Gesetze - MOTORRAD online
...eine vermögenmehrende, erwerbswirtschaftliche Verwendung also... :confused:
das heißt, jemand, der nur ein Motorrad hat, oder, aufgrund des Verbrauches und der damit verbundenen Spritkosten lieber Mopped fährt, ist ein armes Schwein und kann sehn, wo er bleibt.
Damals, ein mein Mopped von einem Autofahrer schwer beschädigt wurde, hatte ich nur ein Mopped, da gab es auch nix, als Nutzungsausfall.
Danke für den Hinweis, MAC.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du das Motorrad zwingend für den Weg zur Arbeit benötigst, weil z.B. Deine Frau das Auto benötigt, gibts auch Nutzungsausfall... Denn die Fahrt zur Arbeit ist ja kein Hobby...
Komisches Urteil,im Sommer fahre ich oft mit dem Motorrad in die Arbeit weil keine Parkplatzprobleme etc.
Mir hat 2004 auch mal ein PKW die Vorfahrt genommen und es kam zum Crash.
Auf dem Fragebogen der gegnerischen Versicherung musste ich dann nur ankreuzen,
ob ich ein Leihfahrzeug in Anspruch nehme oder Nutzungsausfall geltend machen möchte.
Und das wars
eben, vor 8 Jahren. Heute brauchen die Versicherer das Geld doch, um damit ihre Prunkhäuser zu finanzieren, statt dem ursprünglichen Sinn einer Versicherung nachzugehen... - Einem Geschädigten seinen rechtmäßigen Anspruch zu erfüllen...
eben, vor 8 Jahren. Heute brauchen die Versicherer das Geld doch, um damit ihre Prunkhäuser zu finanzieren, statt dem ursprünglichen Sinn einer Versicherung nachzugehen... - Einem Geschädigten seinen rechtmäßigen Anspruch zu erfüllen...
da hast Du Recht Hatte heute morgen total vergessen, dass wir uns schon im Jahr 2012 befinden
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!