Moin
Kann man aus rechtlicher sicht Verkleidungsblinker hinten am mopped montieren oder nur für vorne?
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich
Moin
Kann man aus rechtlicher sicht Verkleidungsblinker hinten am mopped montieren oder nur für vorne?
Moin,
habe bei mir Miniblinker montiert.......
darauf hat mir der TÜV Prüfer gesagt entscheident sei der Abstand zwischen Blinker und Hauptlicht. Die Maße habe ich aber leider nicht mehr im Kopf. Ansonsten denke ich mal wenn die Dinger eine E-Nummer haben und funzen, wieso nicht....
naja ich weis das es welche von rizoma gibt die wirklich sehr , sehr klein sind, und die darf man nur hinten dran machen...
deshalb dachte ich , weil man die (fast) nur vorne sieht das die ausschließlich vorne montiert werden dürfen
Hallöle!
Auszug aus den TÜV-Tipps von Louis:
"Blinker
Ab Bj. 1962 am Kraftrad Pflicht.
Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350mm."
Außerdem muss auf den Blinkern (wenn sie E-geprüft sind) die richtige Kennnummer für Benutzung hinten mit draufstehen, hab ich jetzt aber nicht im Kopf, vielleicht find ich die nachher zuhaus, denn schreib das mal mit dazu.
Gruß
Christoph
jaja, den text kenn ich...
aber ist das wirklich alles was zu beachten ist?
LOGEN!!! Sonst würdest du ja nicht in Deutschland leben.... *80
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!