DSGVO - Was schönes für alle zum Lesen...

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Ich hab ´ne nette Sammlung mit Sachen über die DSGVO -> EU-Datenschutz-Grundverordnung...

    Zitat

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen
    Nachrichten und Informationen, Artikel, Audios und Videos vom WDR zum Thema Datenschutz


    Quelle & alles lesen gehen: WDR.de -> Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen :read:

    Wegen der Klamotte machen wir hier in den letzten Wochen so einen Aufriß... :whistling:

  • Habe auch keine Veränderung bemerkt.

    Vielleicht schreibst du im "Quellcode" Modus. :hmm:
    Oberhalb des Textfeldes hat man die Auswahl zwischen Editor und Quellcode

    :watoo: Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnlichem Wege. :watoo:
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

    TWIN Stützpunkt@51°35'N 13°15'E
    Limited Service available
    Phone on request via PN

  • Als ich noch mei altes Phone hatte mußte ich mit Quellcode schreiben.
    Aber Absätze gingen da auch ganz normal.
    Jetzt habe ich das Galaxy S9Plus da geht alles ganz normal wie auf'n Lappi.

    Lg Walter

    Today
    is the first day
    for the rest
    of your
    life

  • So, es gibt ein Urteil zur DSGVO... Und Löschung bzw. zur Anonymisierung der Daten auf einem Portal...

    Zitat

    DSGVO: Anonymisierung reicht als Löschverfahren aus

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung räumt den Nutzern ein Recht auf die Löschung ihrer Daten ein. Doch Anbieter haben nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde verschiedene Möglichkeiten, dem Verlangen zu entsprechen.

    Das sogenannte Recht auf Löschung personenbezogener Nutzerdaten verpflichtet Anbieter nicht zu einer sofortigen Vernichtung der Daten in ihren Systemen. Das geht aus einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom Dezember 2018 hervor. Demnach reicht auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Anonymisierung der Daten aus, nach der eine Rekonstruktion des Personenbezugs „ohne unverhältnismäßigen Aufwand“ nicht mehr möglich ist. Eine völlige Irreversibilität sei nicht notwendig.

    Quelle & weiterlesen: t3n.de vom 13.02.2019 -> DSGVO: Anonymisierung reicht als Löschverfahren aus

  • Witzig.
    Wäre mein "Datensatz" klein, wäre es kein großer Aufwand, diesen zu entpersonalisieren.
    Je größer der Datensatz wird, desto mehr verrät er aber über meine Person - aber das ist dann "unverhältnismäßig" aufwändiger zu entpersonalisieren und nicht nötig.

    [Mit Datensatz meine ich hier im Beispiel des Forums, meine Beiträge und nicht die paar hinterlegten Angaben im Profil.]

    Auch hier wird deutlich, für wie unverhältnismäßig doof uns die Bürokraten halten...

  • Themen und Beiträge sind allerdings nicht durch die Verordnung geschützt. Denn die dsgvo regelt nur die persönlichen Daten. Halt das, was so ins Profil eingetragen wird, was dann tatsächlich Rückschlüsse auf Deine Person möglich macht. ;)

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