Anscheinend ist man da in Österreich doch ein wenig realitätsbezogener.
Wenn du in einer Werkstatt bei der §51a Übverprüfung warst und die Polizei stoppt dich unmittelbar danach und stellt Mängel fest, bekommt die Werkstatt MÄCHTIGE Probleme und darf wahrscheinlich in Zukunft die Überprüfung nicht mehr machen.
Aber dem heiligen TÜV darf man nichts tun anscheinend.
Aber sag mal, wenn der TÜV Fehler machen darf bei einer gezielten Überprüfung, warum muß dann ein Fahrzeughalter der ja nicht zwingend eine technische Ausbildung hat, den Kopf hinhalten?
Ist ja mehr als unlogisch.
Das gehört ins Fernsehn. Ich bin sowieso dagegen, daß so ein Verein zuviel Macht bekommt.