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TÜV-Gutachten
Baut ihr das Zubehörteil an, erlischt eure Betriebserlaubnis, der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt! Ihr erhalten zum Bauteil jedoch einen Wisch, welchen Ihr mit dem Fahrzeug zusammen beim TÜV auf korrekte Montage prüfen lasst. Danach trägt der TÜV das ganze in die Papiere eures Mopeds ein und ihr dürft wieder auf die Straße. Ggf. sollte das Moped mit dem Anhänger zum TÜV gebracht werden ?
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Nun der interessante Teil: Lautstärke Auspuff
Für viele hier wohl der Interessanteste Teil. Grundsätzlich vorweg die beiden goldenen Regeln:
-Erstens, die E-Nummer, ABE, TÜV-Gutachten sind vorhanden aber der Auspuff ist zu laut (zu laut definieren wir gleich noch genau) oder
-zweitens, der in der Zulassung (ABE, etc.) enthaltene DB-Killer fehlt im ESD (egal ob leise oder nicht)
= bedeutet das die Polizei bei einer Kontrolle das Moped ggf. stilllegt! Es ist verboten. Ob man mit nem zugedrückten Auge oder einer fetten Geldstrafe+Gutachterkosten inkl. Punkte in Flensburg und Stilllegung der Mopete davonkommt, hängt von den Kontrolleuren ab. Die harte Strafe ist jedoch möglich und leider mancherorts auch normal!
Die Lautstärke unterteilt sich in drei Felder im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
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das Feld U.1 = Standgeräusch in dB(A) = ganz wichtig: heißt nicht Leerlaufdrehzahl !
das Feld U.2 = die Drehzahl bei der die dB(A) von U.1 gemessen wurde.
das Feld U.3 = Fahrgeräusch in dB(A)
Steht hinter dem dB(A) Wert ein P, bedeutet das nur, es ist das folgende Messverfahren gültig. Früher hat man das noch mit einem P in die Papiere geschrieben, damit die Polizei wusste, das Moped kann mobil gemessen werden. Heutzutage macht man das nicht mehr, da nahezu alle Mopeds so gemessen werden. Ausnahme bilden hier wirklich alte Oldtimer Mopeds.
Bei einer Kontrolle geht die Polizei nun wie folgt vor (kurz zusammengefasst):
Das Moped wird auf einer freien und festen Oberfläche abgestellt. Es dürfen keine Wände, Bäume, Büsche, etc. in unmittelbarer Nähe sein und auch ansonsten nur der messende Beamte. Es muss ein geeichtes Messgerät verwendet werden. Das Messgerät wird auf Höhe des Auspuffs im 45 Grad Winkel im Abstand von 50cm zur Auspuffmündung aufgestellt. Der Motor wird hochgedreht bis auf halbe Nenndrehzahl (ja nicht Drehzahl nach U.2 sondern HALBE Nenndrehzahl, also bei der neueren KLE 8300:2=4150RPM) und die Messung wird durchgeführt. Das Gas wird schlagartig losgelassen, damit ist eine Messung beendet. Das ganze wird 3x wiederholt. Die Ergebnisse werden zusammen gerechnet und durch 3 geteilt. Manche nehmen auch einfach die höchste von den 3 Messungen.
Beispielmessung:
Messung 1 = 91 dB(A)
Messung 2 = 91,5 dB(A)
Messung 3 = 90,5 dB(A)
91,0 + 91,5 + 90,5 = 273,0 : 3 = 91,0
Ergebnis = 91,0 dB(A)
Das Ergebnis ist nun die magische Zahl. Es darf MAXIMAL 5dB(A) den Wert U.1 in euren Papieren überschreiten. Sprich: Wenn euer U.1 = 87 ist, sind 87+5=92dB(A) der maximal zulässige Wert. Die 5dB(A) sind euer Toleranzbereich. Darüber ist Tabu! Daher sollte man zusehen, dass der Pott min. 2-3dB(A) unter dem Toleranzwert liegt. So seid ihr auch im Sommer bei 38 Grad, wo der Auspuff nochmal lauter ist, auch sicher.
Demnach sind 91,0 dB(A) unserer Beispielmessung unter 92,0 dB(A) und somit ist die Lautstärke grenzwertig, aber in Ordnung. 88,0-90,0 dB(A) wären aber noch besser, damit man etwas Luft nach oben hat.
Wie bereits geschrieben, wird manchmal auch das höchste Messergebnis genommen, in diesem Falle der Beispielmessung wären das 91,5 dB(A) und somit auch noch in Ordnung. Wäre eine Messung 92,0 dB(A) oder mehr gewesen, hätten wir hier ein dann ein Problem.
Es gibt noch ein paar weitere wichtige Wissenspunkte zur Messung, zum Beispiel das die Einzelnen der 3 Messungen nicht über 2 dB(A) von einander abweichen dürfen. Sprich wenn Messung 1 = 89,0 dB(A) und Messung 2 oder 3 = 91,5 dB(A) gewesen wäre, hätten wir eine Abweichung von Messung 1 zu 2 oder 3 von über 2 dB(A) Unterschied und die gesamte Messung wäre ungültig!
Hier ist das Verfahren nochmal detailreicher, mit allen wichtigen Infos zum Ausdrucken und Mitnehmen (was man auch tun sollte!):
https://motorradfreizeit.de/attachment/282…ng-polizei-pdf/
(Das Dokument ist Gold wert)
Sollte euer Pott zu laut sein, geht die Polizei automatisch auch von einer Überschreitung vom Wert des U.3 Feldes aus. U.3 lässt sich jedoch mobil nicht messen und wird dann ggf. später auf eure Kosten auf einem Prüfgelände erprobt.
Soviel zur Lautstärke Katastrophe.
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Kommen wir zum nächsten Übeltäter: Der Katalysator
Vorweg, ich werde hier nicht großartig auf Euro4,5,6 etc. eingehen. Auch nicht auf den G-Kat. Da es unsere alten TWINs hier nicht betrifft.
Erstmal ein paar Definitionen:
U-KAT = ungeregelter Katalysator (bei der KLE ab ca. BJ 2005)
G-KAT = geregelter Katalysator (unwichtig für unsere KLEs)
O-KAT = ohne Katalysator (einfach kein Katalysator vorhanden. Geiler Sound, knallende Pötte)
Grundsätzlich gilt die Regel:
-Hat dein original Auspuff ein Katalysator, braucht dein Zubehörtopf/-ESD auch einen.
-Hat dein original Auspuff keinen Katalysator, braucht dein Zubehörtopf/-ESD auch keinen.
So liest man es überall und im Prinzip ist es auch fast richtig. Aber eben nur fast.
Nun ist es so, das Fahrzeuge aus dem Baujahr 2004, 2005 und 2006 mit Katalysator ausgeliefert wurden aber Teilweise noch unter EURO 2 Norm ihre Erstzulassung erhalten haben. Nach EURO 2 Norm darf das Motorrad mit einem U-KAT oder O-KAT, also ohne Katalysator betrieben werden. Somit haben wir also ein Moped, was zwar mit U-KAT ausgeliefert und zugelassen wurde, aber ohne gefahren werden darf. Demnach darf euer Zubehörtopf/-ESD auch ohne Katalysator betrieben werden.
Woher weiß man, welche EURO Klasse das Moped hat?
Maschinen von vor 2003 sind hier eher uninteressant. Sie sind teilweise original ohne Katalysator oder fallen sogar noch unter EURO 1. Ansonsten reicht ein Blick in die Fahrzeugpapiere ins Feld 14.1
Habt ihr dort stehen: 020 oder 029 oder 0210 seid Ihr EURO 2 und dürft ohne Katalysator fahren. Steht dort eine andere Nummer, gilt zu prüfen ob diese schon EURO 3 oder höher ist. Wenn ja, wird min. ein U-KAT oder G-KAT, je nach Moped und EURO Klasse benötigt.
Die Polizei kann übrigens neben der E-Nummer prüfen, ob der ESD einen KAT enthält: Steht neben der E-Nummer ein Kreis mit einer 5 und noch ein Kreis mit einer 9, ist der ESD für Mopeds mit KAT im ESD. Steht nur ein Kreis mit einer 5 oder einer 9 drinne neben der E-Nummer, ist der ESD für Mopeds ohne KAT oder hat halt keinen KAT. Genaueres dazu hier:
Attachment.html?attachmentId=771926
Abgasnorm – Wikipedia
-Solltet ihr einen Katalysator benötigen nach Feld 14.1 eures Fahrzeugscheins, baut auch einen ein! Es kann sonst nach der Polizeikontrolle SEHR TEUER werden! Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt!
Falls ihr euch sorgen macht, bezüglich der Abgasuntersuchung/AU:
Die KLEs mit EURO 2 (und EURO 1 sowieso) kommen auch ohne Katalysator bei sauberer Abstimmung ohne Probleme durch die Abgasuntersuchung.
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Nützliche Links:
TUEV Regeln Umbau Moped
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Soviel erstmal zu meinem Grundwissen zur ganzen Spaßthematik. Bei Fragen gerne stellen, dafür sind wir hier. Ansonsten werde ich den Text noch öfters bearbeiten und ergänzen, sobald ich Zeit und Lust habe. Momentan fällt mir erstmal nicht mehr ein und ich denke, es reicht auch erstmal ?
Ein wenig übersichtlicher und aufgeräumter möchte ich den Text auch noch machen, habe ihn einfach in Word vorgeschrieben. erledigt
Gehabt euch Wohl! ?