wenn du dir mit der Restaurierung eh Zeit lassen willst, dann melde die Karre doch einfach ab und mache vor einer Neuzulassung den neuen TÜV. Ummelden kannst du sie dummerweise nur mit gültiger Plakette. Vielleicht bringt aber eine Nachfrage bei der Zulassungsstelle andere Lösung. Glaube persönlich jedoch nicht, dass du sie ohne gültigePlakette ummelden kannst.
Kein Betrieb bzw. Parken auf tatsächlichen öffentlichen Verkehrsgund (auch kein Parken in deiner für jedermann zugänglichen Einfahrt - Grundstück darf nicht zugänglich sein!) = kein Bußgeld/Punkte.
Zum Thema Bußgeld. Vom Prinzip ist es natürlich richtig, dass ein zugelassenes Motorrad eine gültige Prüfplakette braucht und eine Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit ist. Wenn das Motorrad jedoch nicht fahrbereit ist und zudem auf deinem nicht zugänglichen Grundstück abgestellt ist (sie dort keiner sieht) ist es jedoch Jacke wie Hose ob der TÜV abgelaufen ist. Dann mache in Ruhe deine Arbeiten und führe sie dann vor. Zu empfehen ist jedoch wenn du mit ihr anschließend zum TÜV fahren willst, solltest du dir vorher einen Termin geben lassen, damit es auf der Fahrt dorthin keine Probleme gibt oder sie gleich mit dem Anhänger hinbringen.
Bei abgelaufenen TÜV verlangt die Prüfstelle i.d.R. einen Kostenzuschlag für Mehraufwand, egal wie lange der Prüftermin überzogen ist. Rechtlich ist der Aufschlag sicherlich nicht haltbar, da eine Überziehung keinen Mehraufwend zur Folge haben kann, da ja nichts anderes geprüft werden muss wie bei jeder anderen fristgerechten Vorführung auch = Geldschneiderei. Mir hat ihn der Prüfer bei meiner letzten Überziehung aufgrund meines Einwandes erlassen.