Moin 
ja, leider steht nicht auf den Seiten vom TüV: "Sie müssen bei Ihrem nicht-EU-zugelassenen Motorrad die Reifen eintragen lassen, wenn diese nicht der Originalbereifung (Marke und Reifenmodell) bei Betriebsgenehmigung entsprechen.". Das wäre der Satz, den es braucht. Aber Gesetze verschleiern meist mehr als sie aussagen. 
ich habe aber noch ´ne NEWS vom 30.10. des BVMD. Die hab ich gestern nicht gesehen:
Zitat
"Lösung für Reifenproblematik in Sicht
Verärgerung bei vielen Motorradfahrern über unsinnige Regelung groß
-snip-
BVDM schildert die Problematik der 2019 beschlossenen Regelung
-snip-
BVDM rechnet mit einer Lösung im Frühjahr 2025"
https://bvdm.de/politik-und-le…kombination.php
Das bedeutet nicht, dass die Petition zum jetzigen Zeitpunkt Obsolent ist, denn wer weiß was dabei rauskommt. Und auch für Gespräche mit der Poitik benötigt der BVDM Unterstützung!
Das es diese Problematik gibt, zeigen viele Rückmeldung in verschiedensten Foren, die zum TüV hin sind und für die Eintragung des aktuell aufgezogenen Reifenmodells, welches nicht in der Betriebsgenehmigung steht, eine Eintragung vornehmen lassen mussten. Die hatten kein Schreiben vom Hersteller. Ich glaube Kawa ist akltuell der Einzige, der das macht. 