Das Wechselkennzeichen kommt!

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 04. od. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour) (Details sollen noch folgen)

Treffen: int. Jahrestreffen 2024 27.-30.06.

  • Quelle wurde ergänzt.

    Grüße Jogi
    __________________________________________________________________________________________

    Rost und Schrammen statt Chrom und Flammen!



    ...vom Bierfiedler


    Deutsches Bier, edles Gebräu,
    Dir bleiben wir stets treu,
    von ganzem Herzen.
    Ob Bock oder Märzen,
    ob Pils oder Weizen.
    Nichts kann uns mehr reizen,
    als Du edler Saft.
    Denn Du gibst uns die Kraft
    und d´rum steh´n wir zu Dir
    für immer und ewig, oh deutsches Bier.

  • Hallo Jogi84!


    Du schreibst mir aus der Seele!


    Nur ein kleiner Einwand,in China fallen die Fahrräder um nicht die Reissäcke,die fahren Auto. ;undwech;

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  • Zitat

    Das Motorrad, das nur den schmalen Teil trägt, ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen und darf nicht auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Der Gesetzgeber hat das fällige Bußgeld gleich festgelegt: 40 Euro fürs Abstellen und einen Punkt.


    DAS ist ja wohl der größte Hohn überhaupt! ´nen Punkt in Flensburg weil man ein zugelassenens Fahrzeug öffentlich parkt. Geht´s noch?!? :avatar70195::patsch::wacko1:

  • Na dann verhindern wir mal das man verhindert die Verhinderungen ordentlich und ohne weitere Verhinderung zu beseitigen! ;streicheln;


    Wow,könnte Politiker werden! :D


    So´n Schwachsinn,2 Mops nehmen immer noch weniger Platz ein als 1PKW.
    Wohin sollt man da das zweite hinstellen?
    Vielleicht mitnehmen in die Wohnung? :maul:

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  • Da beisst sich der Amtsschimmel mal wieder selbst in den Arsch. Mir war das von vornherein klar, dass wir jede Menge Vorschriften haben, die von einem für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen abhängen, da wird noch einiges mehr an Problemen mit Wechselkennzeichen kommen. Was is, wenn ich mir eins für meine Mop hole, es verlustig melde, und noch eins hole. Dann schraub ich das zweite ans andere Mop und kanns benutzen. Welche Straftaten begehe ich? Kennzeichenmissbrauch kanns ja nicht sein, es ist ja amtlich zugeteilt...


    Es is ja in der Regel sehr angenehm, in einem Staat zu leben, in dem Rechtssicherheit und so wenig Willkür herrscht, im Vergleich zu anderen Ländern. Aber manchmal sind wir durch unseren Vorschriftendschungel so unflexibel verbohrt, dass es weh tut. Und im Straßenverkehrsrecht sind wir mit Sicherheit uneinholbare Weltmeister in Sachen Regulierungswut und Vorschriftengebirge. Was allerdings dazu führt, dass jedem die Verantwortung für selbstständiges sicheres Fahren schon fast entzogen wird. Sobald eine Verkehrssituation nicht 1000 Prozentig geregelt ist, sind Unfälle vorprogrammiert.


    Wenn in England auf einer 3 spurigen Autobahn steht: langsamer fahren, Kreisverkehr voraus, dann fahren sie langsamer, weil ein Kreisverkehr kommt. Wenn dass in Deutschland stehen würde, würde jeder ungebremst in den Kreisverkehr brettern, weil da ja nirgens stand, wie schnell höchstens fahren darf, also kann man ja nichts vorwerfen und krawum. Bei uns muss da stehen 130, 100, 80, 60, in einem amtlich vorgegebenen Geschwindigkeitstrichter.


    Zu dem schönen Text aus Facebook zitiert: ich weiß nicht aus welcher Ecke der Text kommt, aber ich weiß welche Farbe die Ecke hat. Sehr braun...

    8) Gruß vom Alpenrand 8)

  • Seh ich genauso: im großen und ganzen bin ich froh, in einem so sicheren und gut reguliertem Land zu leben wo mir nicht jeder auf der Nase rumtanzen kann. Ich bin auch, obwohl man sie nie gern in der Nähe hat, sehr froh über unsere Polizei und ihre meist gute Arbeit. ABER: es gibt halt auch viiiiel juristischen Bockmist und gerade in der StVO ist da besonders viel von konzentriert!

  • Was is, wenn ich mir eins für meine Mop hole, es verlustig melde, und noch eins hole. Dann schraub ich das zweite ans andere Mop und kanns benutzen. Welche Straftaten begehe ich? Kennzeichenmissbrauch kanns ja nicht sein, es ist ja amtlich zugeteilt...


    Bei uns wärs klar. Steuerhinterziehung. Und unter Umständen Missbrauch von öffentlichen Urkunden, bis hin zu Dokumentenfälschung.


  • Bei uns wärs klar. Steuerhinterziehung. Und unter Umständen Missbrauch von öffentlichen Urkunden, bis hin zu Dokumentenfälschung.

    Ich schätze, würde ich das Kennzeichen als Verlust melden, dürfte ich beide Fzge mit einem neuen Kennzeichen versehen, das heißt, neue Kennzeichen, neuer Eintrag im Brief, neuer Fahrzeugschein. :patsch:
    Ob sich das wohl lohnt?
    Mir ist mal ein Kennzeichen verloren gegangen.
    Na, da habe ich mich aber gefreut! :hüpf:

    um die 50, verrückt wie 30, KLE 650A von 2008

  • Sieht man wieder wie sich´s unsere Volkstreter richten. :thumbdown:


    Der hat´s gerade nötig und jetzt muß der arme Kerl auch noch Euro30.- Strafe zahlen! ;evil;

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