Noch ein kleiner Nachtrag zu den Warnblinker von ChatGPT
ZitatAlles anzeigenEin nachträglich montierter Warnblinkschalter muss in der Regel nicht beleuchtet sein, aber:
Wichtig ist:
- Eine Kontrollleuchte für die Warnblinkanlage ist vorgeschrieben (§ 53a StVZO).
- Die Kontrollleuchte darf auch die bestehende Blinker-Kontrolllampe sein, wenn beide Richtungsanzeiger gleichzeitig blinken.
- Der Schalter selbst muss nicht beleuchtet sein – außer, du baust ihn so ein, dass man nicht erkennt, ob er aktiv ist. Dann könnte es bei der HU beanstandet werden.Kurz:
- ✅ Schalter: nicht zwingend beleuchtet
- ✅ Kontrollleuchte: Pflicht
- ❗ Sichtbarkeit + Funktion muss klar sein
Da die KLE ja nur eine Kontrollleuchte für die Blinker hat, könnte es Probleme beim TÜV geben.