ABE, E-Nummer und co. Der große INFOTHREAD

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Infothread Zubehöranlagen/ABE/E-Nummer etc.

    Aye!

    Wie gebeten, werde ich hier mal mein Wissen kundtun was Zubehöranlagen, E-Nummern, Katalysatoren, etc. angeht.

    Der Thread wird sich auf mehrere Nachrichten aufteilen, wegen der Länge. Die Forensoftware schimpft.


    Vorwort:

    • Es gibt hier eigentlich noch viel mehr zu schreiben. Ich begrenze mich mal auf die meiner Meinung nach nötigsten Infos zum Thema, und das ist schon sehr viel ?
    • Es geht hier insbesondere um Zubehöranlagen im Bereich Auspuff beim Moped. Grundsätzlich lässt sich das alles auch auf viele andere Zubehörteile übertragen und hier und da hole ich auch mal etwas aus in andere Richtungen.
    • :achtung2:Es handelt sich hierbei um meinen Kenntnisstand. Alle Angaben sind OHNE Gewähr. Grundsätzlich kann man sich aber darauf verlassen. Ich übernehme keine Haftung! Dieser Thread dient der Information und jeder sollte sich ggf. auch nochmal selber schlau machen.
    • Zudem werde ich hier etwas aus verlässlichen Quellen reinkopieren. Die Quelle verlinke ich dann dazu.

    Der Infostand hier gilt für 2021. Alles kann sich ändern, informiert euch ggf.


    Ein Tipp zum selbst Informieren:

    ALLE Infos dazu bekommt ihr heutzutage verlässlich im Internet, auch wenn das so manches altes Eisen nicht gern hören mag. Die Polizei oder den TÜV zu fragen, ergibt heutzutage oft mehr falsche Infos oder Halbwahrheiten als man vermuten mag. Das liegt daran, das diese Personen auch nur Menschen sind und etwas aus dem Stehgreif zu beantworten oftmals auch nur geschätzt ist. So sagt der TÜV ggf. „ja das geht in Ordnung“ und die Polizei später „ne das geht gar nicht!“. Zudem sind die Zeiten: „Glaube nicht alles, was du im Internez liest“ vorbei. Natürlich steht auch im Internet immer noch viel Schmarn, aber im Jahre 2021 kann man durchaus auch auf verlässliche Infos zurückgreifen. Und wenn Ihr bei einer Kontrolle auf euer Smartphone zeigt und dort die offizielle Seite vom KBA zeigt, wo eurer Anliegen bestätigt wird, hat das mehr Eindruck als: „Der TÜV hat aber gesagt….“.

    Die Presse arbeitet heutzutage übrigens hauptsächlich mit dem Internet! Also was im lokalen Schundblatt steht, kommt meist auch nur aus dem Netz.

    Zu den Themen: :watoo:

    :drinks:

    6 Mal editiert, zuletzt von Deuin (21. Dezember 2021 um 20:36)

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    Welche Zubehörteile benötigen eine extra Zulassung....

    ....(ABE, E-Nummer, TÜV-Gutachten), ist schwer zu sagen. Grundsätzlich kann man behaupten, alles was Leistung, Fahreigenschaften, Lautstärke, Fahrwerks- und sicherheitsrelevante Teile angeht, benötigt eine extra Zulassung. Dazu gehören z.B: Auspuff, Bremshebel, Fußrasten und Scheinwerfer. Nicht dazu gehören z.B: Tacho und Heizgriffe. Hier gilt, sich vorher schlau zu machen. Alle Bauteile welche mit ABE, etc. erhältlich sind, benötigen diese meist auch (auch hier gibts Ausnahmen, zum Beispiel haben Hupen (nein nicht DIE Hupen) manchmal eine E-Nummer, brauchen sie hier aber eigentlich nicht). Manche Bauteile benötigen auch einfach „nur“ eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Oder eben auch nicht. Ein neues Ritzel braucht erstmal keine Eintragung. Bei Veränderter Übersetzung wiederum schon! Dazu kommt noch das beim Ritzel bauteilspezifisch bei einer Abweichung vom Original über (glaube ich) 8% eine Abgasuntersuchung fällig wird.

    Mehr zum Thema, welche Zubehörteile eine extra Zulassung brauchen hier: Motorrad Tuning Ratgeber | MOTORRADonline.de

    Noch ein hilfreicher Link: HU-Check und EU-Recht | Louis Motorrad - Bekleidung und Technik

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    Die ABE – Die allgemeine Betriebserlaubnis

    Eigentlich steht ABE für die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges. Im Tuning und Zubehörhandel spricht man aber von einer anderen allgemeinen Betriebserlaubnis.

    Es handelt sich hierbei um eine Bescheinigung darüber, dass beim fachgerechten Anbau des jeweiligen Bauteils die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlischt.

    Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile und nicht die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges selber.

    Mehr zum Thema: Tuning: ABE & Teilegutachten - Bußgeldkatalog 2021

    Eine ABE erhaltet ihr ggf. zu eurem Fahrzeugzubehör dazu. Meist in Form eines Blattes, Heftchen, etc. Diese bescheinigt grob gesagt: Das Fahrzeugteil ist für Fahrzeug XY im Straßenverkehrsbetrieb zugelassen. Die ABE gilt NUR für:

    • das jeweilig darin beschriebene Zubehör Teil
    • das jeweilig darin beschriebene Fahrzeug (inkl. Model/Baujahr)
    • ist meist nur gültig in Verbindung mit dem Originalzustand des Anbauortes.

    Bedeutet: Die ABE für einen Endschalldämpfer (ESD) ist nur mit dem original Krümmer gültig. Ein anderer Zubehörkrümmer mit ABE an einen Endschalldämpfer mit ABE zu kombinieren, ist nur zulässig, wenn das auch in der jeweiligen ABE beschrieben ist (z.B.: Der GPR XY Endtopf darf mit Krümmer von Firma YZ kombiniert werden, muss in der ABE stehen). Nur weil beides eine ABE hat, darf es demnach theoretisch nicht frei kombiniert werden.

    So gilt auch: Die Gültigkeit der ABE des ESD erlischt, wenn der ESD an einen Krümmer ohne ABE, zum Beispiel einen Selbstbaukrümmer, montiert wird. Ebenso ist das mit Sportluftfilter und ESD. Durch einen Sportluftfilter erlischt auch die ABE des Auspuffs, da die ABE wie bereits geschrieben für den serienmäßigen Motor gilt!

    Was die Montage allgemein angeht ist aber viel Spielraum. Die ABE KANN ein Heftchen sein, wo die genaue Montage festgelegt ist und ist demnach auch nur so gültig. Die ABE KANN aber auch nur ein Zettelchen ohne weitere Infos auf italienisch sein. Ob man dann deswegen den ESD Kopfüber oder sonstwie frei montieren darf, kann euch nur ein Gutachter sagen. Wahrscheinlich aber eher nicht ?

    Wenn Ihr für ein Anbauteil vom Hersteller eine ABE habt, müsst ihr diese (Heftchen, Zettel, usw.) auch bei der Fahrt mit euch führen und ggf. Vorzeigen.

    Ausnahme ist es, wenn euer Anbauteil dazu noch eine E-Nummer hat. Theoretisch dürft ihr ohne die ABE mitzunehmen los (laut § 19 Abs. 2 StVZO ), jedoch empfiehlt es sich, die ABE immer mit auf seine Fahrten zu nehmen.

    § 19 StVZO - Einzelnorm

    Habt ihr also ein fettes Custombike auf ABE Bauteilen aufgebaut (anderer Lenker, Auspuff, Fußrasten, usw) führt ihr ggf. einen halben Ordner Dokumente mit euch ?


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    EG-Zulassung, E-Nummer, E-Prüfzeichen, ECE-Prüfzeichen, ECE-Homologation

    Hier suchen wir die Nadel im Heuhaufen! ECE und EG sind nicht das gleiche. Die Richtlinien jedoch weitgehend identisch und gehören jeweils auf das Zubehörteil gestanzt.

    ECE Prüfzeichen besteht aus einem großen E+Nummer in einem Kreis + eine Genehmigungsnummer daneben, darüber, darunter, etc.

    EG Prüfzeichen besteht aus einem kleinem E+Nummer in einem Viereck + Genehmigungsnummer daneben, darüber, darunter, etc.

    Als Beispiel hier mal ein Autoreifen auf dem beide zu sehen sind: pasted-from-clipboard.webp

    Grob kann man sagen, es ist fast das gleiche. Da steckt nun viel Bürokratie hinter, aber im Ganzen machen beide Nummern das gleiche. Sie sollen zeigen, dass ein Bauteil eine Zulassung für das jew. Fahrzeug hat. Es reicht im Normalfall auch eine beider Nummerntypen.

    Daher einigen wir uns ab hier auf: die E-Nummer

    Als E-Prüfzeichen (EG-BE) bezeichnet man ein Genehmigungszeichen auf genehmigungspflichtigen Tuningteilen oder technischen Bauteilen, die in der EU zugelassen sind. Teile mit diesem Zeichen dürfen gemäß der Vorgaben in Fahrzeugen verbaut werden, ohne dass deren Betriebserlaubnis erlischt. Ein Fahrzeug, an dem durch Tuningteile oder Umbauten mit E-Prüfzeichen Veränderungen vorgenommen wurden, erhält somit eine EG-Betriebserlaubnis.

    E-Prüfzeichen (EG-BE)

    mehr Details:

    ECE-Homologation – Wikipedia

    ECE-Prüfzeichen – Wikipedia

    ECE-Kennzeichnung Kennzeichnungspflicht I - PDF Kostenfreier Download (quelle Foto Autoreifen)

    Und noch ein Zeichen... - das E- oder auch ECE-Prüfzeichen

    wichtig zu wissen: E-Nummern erlauben prinzipiel, das jeweilige Zubehörteil an quasi jedes Fahrzeug zu montieren. So gibts es Scheinwerfer, welche tatsächlich für Auto und Moped genutzt werden können. Auch hier gelten aber wieder Einschränkungen. Auspuffanlagen dürfen nur auf die jeweils geprüften Fahrzeuge angebaut werden (kein Harley Pott an der KLE :( ). Demnach gibt es fahrzeugspezifische Zulassungen und auch welche, die an jedes Fahrzeug dürfen. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.

    Die E-Nummer ist eine Kombination aus E (für EU/Europa) und einer Zahl (für den jew. Staat der Zulassung)

    Zum Beispiel: E1 steht für EU Deutschland, E5 wäre EU Schweden.

    Eine E-Nummer hat ihre Gültigkeit in der gesamten EU! Also ein E3 (Italien) zugelassener Pott darf auch in Deutschland gefahren werden.

    Auch hier gelten ähnliche Regeln wie bei der ABE was den Auspuff betrifft. Die E-Nummer am GPR ist nur gültig, mit original Krümmer. Etc. Mehr dazu steht oben unter ABE, es gelten die gleichen Regeln.

    Wie oben beschrieben, empfiehlt es sich eine ABE falls verfügbar trotz E-Nummer mitzuführen, auch wenn theoretisch keine Pflicht dazu vorhanden ist.

    :drinks:

    8 Mal editiert, zuletzt von Deuin (17. Februar 2022 um 10:00)

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    TÜV-Gutachten

    Baut ihr das Zubehörteil an, erlischt eure Betriebserlaubnis, der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt! Ihr erhalten zum Bauteil jedoch einen Wisch, welchen Ihr mit dem Fahrzeug zusammen beim TÜV auf korrekte Montage prüfen lasst. Danach trägt der TÜV das ganze in die Papiere eures Mopeds ein und ihr dürft wieder auf die Straße. Ggf. sollte das Moped mit dem Anhänger zum TÜV gebracht werden ?


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    Nun der interessante Teil: Lautstärke Auspuff

    Für viele hier wohl der Interessanteste Teil. Grundsätzlich vorweg die beiden goldenen Regeln:

    -Erstens, die E-Nummer, ABE, TÜV-Gutachten sind vorhanden aber der Auspuff ist zu laut (zu laut definieren wir gleich noch genau) oder

    -zweitens, der in der Zulassung (ABE, etc.) enthaltene DB-Killer fehlt im ESD (egal ob leise oder nicht)

    = bedeutet das die Polizei bei einer Kontrolle das Moped ggf. stilllegt! Es ist verboten. Ob man mit nem zugedrückten Auge oder einer fetten Geldstrafe+Gutachterkosten inkl. Punkte in Flensburg und Stilllegung der Mopete davonkommt, hängt von den Kontrolleuren ab. Die harte Strafe ist jedoch möglich und leider mancherorts auch normal!


    Die Lautstärke unterteilt sich in drei Felder im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1

    pasted-from-clipboard.webp

    das Feld U.1 = Standgeräusch in dB(A) = ganz wichtig: heißt nicht Leerlaufdrehzahl !

    das Feld U.2 = die Drehzahl bei der die dB(A) von U.1 gemessen wurde.

    das Feld U.3 = Fahrgeräusch in dB(A)

    Steht hinter dem dB(A) Wert ein P, bedeutet das nur, es ist das folgende Messverfahren gültig. Früher hat man das noch mit einem P in die Papiere geschrieben, damit die Polizei wusste, das Moped kann mobil gemessen werden. Heutzutage macht man das nicht mehr, da nahezu alle Mopeds so gemessen werden. Ausnahme bilden hier wirklich alte Oldtimer Mopeds.

    Bei einer Kontrolle geht die Polizei nun wie folgt vor (kurz zusammengefasst):

    Das Moped wird auf einer freien und festen Oberfläche abgestellt. Es dürfen keine Wände, Bäume, Büsche, etc. in unmittelbarer Nähe sein und auch ansonsten nur der messende Beamte. Es muss ein geeichtes Messgerät verwendet werden. Das Messgerät wird auf Höhe des Auspuffs im 45 Grad Winkel im Abstand von 50cm zur Auspuffmündung aufgestellt. Der Motor wird hochgedreht bis auf halbe Nenndrehzahl (ja nicht Drehzahl nach U.2 sondern HALBE Nenndrehzahl, also bei der neueren KLE 8300:2=4150RPM) und die Messung wird durchgeführt. Das Gas wird schlagartig losgelassen, damit ist eine Messung beendet. Das ganze wird 3x wiederholt. Die Ergebnisse werden zusammen gerechnet und durch 3 geteilt. Manche nehmen auch einfach die höchste von den 3 Messungen.

    Beispielmessung:

    Messung 1 = 91 dB(A)
    Messung 2 = 91,5 dB(A)

    Messung 3 = 90,5 dB(A)

    91,0 + 91,5 + 90,5 = 273,0 : 3 = 91,0

    Ergebnis = 91,0 dB(A)

    Das Ergebnis ist nun die magische Zahl. Es darf MAXIMAL 5dB(A) den Wert U.1 in euren Papieren überschreiten. Sprich: Wenn euer U.1 = 87 ist, sind 87+5=92dB(A) der maximal zulässige Wert. Die 5dB(A) sind euer Toleranzbereich. Darüber ist Tabu! Daher sollte man zusehen, dass der Pott min. 2-3dB(A) unter dem Toleranzwert liegt. So seid ihr auch im Sommer bei 38 Grad, wo der Auspuff nochmal lauter ist, auch sicher.

    Demnach sind 91,0 dB(A) unserer Beispielmessung unter 92,0 dB(A) und somit ist die Lautstärke grenzwertig, aber in Ordnung. 88,0-90,0 dB(A) wären aber noch besser, damit man etwas Luft nach oben hat.

    Wie bereits geschrieben, wird manchmal auch das höchste Messergebnis genommen, in diesem Falle der Beispielmessung wären das 91,5 dB(A) und somit auch noch in Ordnung. Wäre eine Messung 92,0 dB(A) oder mehr gewesen, hätten wir hier ein dann ein Problem.

    Es gibt noch ein paar weitere wichtige Wissenspunkte zur Messung, zum Beispiel das die Einzelnen der 3 Messungen nicht über 2 dB(A) von einander abweichen dürfen. Sprich wenn Messung 1 = 89,0 dB(A) und Messung 2 oder 3 = 91,5 dB(A) gewesen wäre, hätten wir eine Abweichung von Messung 1 zu 2 oder 3 von über 2 dB(A) Unterschied und die gesamte Messung wäre ungültig!

    Hier ist das Verfahren nochmal detailreicher, mit allen wichtigen Infos zum Ausdrucken und Mitnehmen (was man auch tun sollte!):

    https://motorradfreizeit.de/attachment/282…ng-polizei-pdf/

    (Das Dokument ist Gold wert)

    Sollte euer Pott zu laut sein, geht die Polizei automatisch auch von einer Überschreitung vom Wert des U.3 Feldes aus. U.3 lässt sich jedoch mobil nicht messen und wird dann ggf. später auf eure Kosten auf einem Prüfgelände erprobt.

    Soviel zur Lautstärke Katastrophe.


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    Kommen wir zum nächsten Übeltäter: Der Katalysator

    Vorweg, ich werde hier nicht großartig auf Euro4,5,6 etc. eingehen. Auch nicht auf den G-Kat. Da es unsere alten TWINs hier nicht betrifft.

    Erstmal ein paar Definitionen:

    U-KAT = ungeregelter Katalysator (bei der KLE ab ca. BJ 2005)

    G-KAT = geregelter Katalysator (unwichtig für unsere KLEs)

    O-KAT = ohne Katalysator (einfach kein Katalysator vorhanden. Geiler Sound, knallende Pötte)

    Grundsätzlich gilt die Regel:

    -Hat dein original Auspuff ein Katalysator, braucht dein Zubehörtopf/-ESD auch einen.

    -Hat dein original Auspuff keinen Katalysator, braucht dein Zubehörtopf/-ESD auch keinen.

    So liest man es überall und im Prinzip ist es auch fast richtig. Aber eben nur fast.

    Nun ist es so, das Fahrzeuge aus dem Baujahr 2004, 2005 und 2006 mit Katalysator ausgeliefert wurden aber Teilweise noch unter EURO 2 Norm ihre Erstzulassung erhalten haben. Nach EURO 2 Norm darf das Motorrad mit einem U-KAT oder O-KAT, also ohne Katalysator betrieben werden. Somit haben wir also ein Moped, was zwar mit U-KAT ausgeliefert und zugelassen wurde, aber ohne gefahren werden darf. Demnach darf euer Zubehörtopf/-ESD auch ohne Katalysator betrieben werden.

    Woher weiß man, welche EURO Klasse das Moped hat?

    Maschinen von vor 2003 sind hier eher uninteressant. Sie sind teilweise original ohne Katalysator oder fallen sogar noch unter EURO 1. Ansonsten reicht ein Blick in die Fahrzeugpapiere ins Feld 14.1

    Habt ihr dort stehen: 020 oder 029 oder 0210 seid Ihr EURO 2 und dürft ohne Katalysator fahren. Steht dort eine andere Nummer, gilt zu prüfen ob diese schon EURO 3 oder höher ist. Wenn ja, wird min. ein U-KAT oder G-KAT, je nach Moped und EURO Klasse benötigt.

    Die Polizei kann übrigens neben der E-Nummer prüfen, ob der ESD einen KAT enthält: Steht neben der E-Nummer ein Kreis mit einer 5 und noch ein Kreis mit einer 9, ist der ESD für Mopeds mit KAT im ESD. Steht nur ein Kreis mit einer 5 oder einer 9 drinne neben der E-Nummer, ist der ESD für Mopeds ohne KAT oder hat halt keinen KAT. Genaueres dazu hier:

    Attachment.html?attachmentId=771926

    Abgasnorm – Wikipedia

    -Solltet ihr einen Katalysator benötigen nach Feld 14.1 eures Fahrzeugscheins, baut auch einen ein! Es kann sonst nach der Polizeikontrolle SEHR TEUER werden! Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

    Falls ihr euch sorgen macht, bezüglich der Abgasuntersuchung/AU:

    Die KLEs mit EURO 2 (und EURO 1 sowieso) kommen auch ohne Katalysator bei sauberer Abstimmung ohne Probleme durch die Abgasuntersuchung.


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    Nützliche Links:
    TUEV Regeln Umbau Moped

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    Soviel erstmal zu meinem Grundwissen zur ganzen Spaßthematik. Bei Fragen gerne stellen, dafür sind wir hier. Ansonsten werde ich den Text noch öfters bearbeiten und ergänzen, sobald ich Zeit und Lust habe. Momentan fällt mir erstmal nicht mehr ein und ich denke, es reicht auch erstmal ?

    Ein wenig übersichtlicher und aufgeräumter möchte ich den Text auch noch machen, habe ihn einfach in Word vorgeschrieben. erledigt :)

    :winkpc:

    Gehabt euch Wohl! ?

    :drinks:

    17 Mal editiert, zuletzt von Deuin (16. Juni 2022 um 16:34)

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