... hat es schon wer mit bekommen? :confused:
Bei uns kam das Thema am vergangenen Samstag beim Stammtisch auf, daher auch gleich beim Stammtisch danach geschaut und siehe da...
ZitatMonopol § 21 StVZO ist gefallen
Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alleMit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.
Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Quelle & weiterlesen: motorradonline.de vom 15.02.2019 --> Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle