Es reizt mich ja schon endlich mal neuer Scheinwerfer etc. Aber frage lieber erstmal beim kommenden TÜV Termin nach. Verkleidungsteile kürzen muss man ja auch eintragen. Aber viel wichtiger: Wie hast du sie gekürzt? Anzeichnen und dann mit ner Flex durch Plastik oder Puk Säge oder wie?
Mir hat der TÜV nur den Scheinwerfer eingetragen. Aber nur weil es eine Eigenbaumaske war. Die gekürzten Seitenteile /Heckfender sind bei der TÜV Abnahme nicht eingetragen worden. Ich habe sie vor dem Kürzen mit Stift eingezeichnet und anschliend mit einem Dremel und einer kleinen Trennscheibe abgeschnitten. Danach mit dem Dremel die Kanten rund geschliffen und lackiert
Ähm, ich war da etwas derber. Mit nem Edding angezeichnet und mit der Stichsäge durch... Bitte verzeiht mir. Danach schön mit der Hand geschliffen. TÜV werde ich nächstes Jahr merken,ob die meckern wollen, was ich mir aber wirklich nicht vorstellen
Findet man wenig drüber, ich mach mich nochmal schlau obs da Unterschiede zwischen Voll- und Teilverkleidung gibt. Wenn man einfach kürzen darf, wäre ja cool. Dann könnt ich mir ne zweite Verkleidung zurecht kürzen und über nen E-Geprüften scheinwerfer + Tacho nen schönen Umbau draus machen ohne jegliche Eintragungen.
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