Faktisch wird das GET zu 99,9% nicht stattfinden.
Der Erlass der Landegesundheitsämter der Versammelungen verbietet mit einer Personenanzahl von >10, Gaststättenbetrieb und Übernachtungen aus Touristischen Gründen etc, etc. gilt bis 18.04.20 mit dem Hinweis der ggf. erforderlichen Verlängerung.
Wer jetzt glaubt das irgend ein Beamter diesen Erlass vorzeitig zurückzieht hatte wohl noch nie mit Beamten zu tun.
Das innerhalb eines Monats das Problem verschwindet ist auch eher Wunschdenken. Siehe Italien. Und angesichts der Bilder aus München und anderen Orten wo sich Menschen dichtgedrängt im z.B. Biergarten vergnügt haben kann mir auch keiner erzählen das wir das sicher besser in den Griff bekommen als die Italiener.
BTW: Es handelt sich bei dem Erlass um eine sog. vollziehbare Anordnung gem. § 28 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Zuwiderhandelungen sind strafbar gem § 75 IfSG
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 75 Weitere Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2, § 30 Abs. 1 oder § 31, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt
In diesem Sinne: Bleibt gesund und haltet euch an die zurzeit geltenden Regeln und Hinweise zum Infektionsschutz. Ansonsten greift demnächst die nächste Stufe die Ausgangssperre heißt und selbst das Moped fahren mit ein, zwei Kumpels oder allein nicht mehr möglich ist.