War letztens beim TÜV, der hat mir folgendes erzählt und bei mir keinen Ärger gemacht weil nur die Reifengröße eingetragen sind.
Die Reifenbindung bei Motorrädern wurde in Deutschland im Jahr 2025 geändert. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für Motorräder mit EU-Typgenehmigung (das sind in der Regel Modelle ab 2000) keine Reifenmarken- oder Profilbindung mehr besteht, solange die Reifengröße, Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex des originalen Reifens eingehalten werden.
Was ist die Reifenbindung?
Die Reifenbindung besagt, dass ein bestimmter Reifenhersteller oder ein bestimmtes Profil für ein Motorrad vorgeschrieben ist, wie es in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) steht.
Neuregelung (ab 2025):
Keine Reifenmarken- oder Profilbindung:
Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung kann man nun Reifen anderer Hersteller und mit anderen Profilen montieren, solange die Größe und die Tragfähigkeit/Geschwindigkeitsindex gleich oder höher sind.
Freie Reifenwahl:
Die Reifenwahl ist nun deutlich freier, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Keine Herstellerbescheinigungen mehr:
Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung sind keine Herstellerbescheinigungen mehr erforderlich.
Mischbereifung:
Mischbereifung ist grundsätzlich zulässig, sofern keine sicherheitsrelevanten Einschränkungen bestehen, z. B. unterschiedliche Reifengrößen vorne und hinten, wenn im Fahrzeugschein eine solche Mischbereifung erlaubt ist.
Was ist bei älteren Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung?
Bei älteren Motorrädern, die keine EU-Typgenehmigung haben, kann es immer noch eine Reifenbindung geben. In diesem Fall ist es ratsam, die Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren austragen zu lassen. Dazu ist ein Gutachten einer Prüforganisation erforderlich, welches dann bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) eingereicht werden muss.
Wichtig:
Reifengröße:
Die Reifengröße muss der im Fahrzeugschein (oder in der Zulassungsbescheinigung) angegebenen entsprechen, oder es muss ein Gutachten vorhanden sein, das eine Abweichung zulässt.
Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex:
Die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex des neuen Reifens müssen mindestens gleich oder höher als die im Fahrzeugschein angegebenen sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Neuregelung der Reifenbindung erleichtert die Reifenwahl bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung deutlich. Für ältere Motorräder, die keine EU-Typgenehmigung haben, ist es ratsam, die Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren austragen zu lassen.
Ich hoffe es hilft ein wenig weiter!?
Gruß Didus