KLEiner:
Du hast fast recht, ohne Kennzeichen ist absolut schlechte Idee, der Straftatbestand nennt sich jedoch Kennzeichenmißbrauch §22 StVG, aber wie du erwähnst eine Straftat. Keine kleine Ordnungswidrigkeit.
Gefährlicher Eingriff ist was anderes.
Bezüglich Offroad:
auch da hat Kleiner recht, auch wenn an einer z. B. Forststraße ein Schild "gesperrt für Kfz" steht bleibts erst mal öffentlicher Verkehtsgrund. Aus dem öffent. Verkehtsg. fällt man erst raus, wenn man sich auf einem Grundstück befindet, das nur durch einen bestimmten und vor allem kontrolliertem Personenkreis befahren werden kann. Also Schranke mit Einlasskontrolle z. B. nur für Anwohner, Angestellte einer Firma, Tiefgarage mit Schlüssel...
Wenn erst mal jeder rein fahren kann, egal ob berechtigt oder nicht, ist es erst mal öffentlich. z. B. auch ein Supermarktplatz, auch wenn er nur für Kunden ist.
Selbst eine Wiese ist erstmal öffentlicher Verkehrsgrund....
aber irgendwann wirds unwahrscheinlich, dass ein Staatsanwalt beim befahren einer Wiese ohne Kennzeichen öffentliches Interesse an einer Verfolgung einer Straftat begründet. Das wird sicherlich eingestellt...
Aber ich würd vorschlagen, wir diskutieren bei Bedarf in einem anderen Tread weiter, wir versauen hier den schönen Reisebericht.
(Ich weis, meine Schuld, ich hab damit angefangen, schäm)