Schalldämpfer-Problem GPZ

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Zitat

    Original von Meister
    Hallo,
    will auch mal was dazu sagen. Je nachdem wie alt das Motorrad ist, gelten auch unterschiedliche Fahrgeräuschgrenzwerte von früher irgendwann mal 86dB bis zu ab EZ 10/95 80 dB. Standgeräusch ist ohne Limit, man muß nur mit dem Fahrgeräusch runterkommen!


    In meinem Schein (EZ 96) steht:
    Standgeräusch 88 dB
    Fahrgeräusch 79 dB

    Offensichtlich ist das Standgeräusch doch nicht so egal.

  • Hallo,
    Meines Wissens ist das Standgeräusch nicht limitiert, aber es muß ja was eingetragen werden. Aber wenn es zu hoch ist kommt man ja mit dem Fahrgeräusch nicht mehr hin, von daher wäre es unseriös ein extrem hohes Standgeräusch zu haben. Dies wird ja nicht im Leerlauf sondern bei 2/3 Nenndrehzahl glaube ich gemessen.
    Grüße M.

  • bei meinem Auto ist es auch angegeben wie das sich im Stand anhört
    Und auf meinem ER-5 schein auch

    CU
    Franky

  • Ja klar, das sogenannte Standgeräusch ist in jedem Schein eingetragen, aber die Höhe ist quasi nur durch das Fahrgeräusch limitiert. Die Kunst würde also darin bestehen, bei einem möglichst hohen Standgeräusch, was ja erlaubt ist, ein akzeptiertes Fahrgeräusch hinzubekommen. Wahrscheinlich nur mit Akustikstudium machbar:-))

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